Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bestgen Event GmbH

§1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma Bestgen Event und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas Anderes vereinbart worden.

Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Fax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma Bestgen Event erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind und / oder ein Auftrag erteilt wurde.


§2 Lieferung & Leistung

Nach Bestätigung des Angebotes, ausschließlich schriftlich, wird der Auftrag von der Bestgen Event schriftlich bestätigt und ausgeführt. Dem Auftraggeber, sowie der Firma Bestgen Event müssen Abläufe, Orte, Uhrzeiten und Leistungen bekannt sein.

Bei Open-Air Veranstaltungen muss eine Überdachungsmöglichkeit geschaffen werden, die die Technik der Firma Bestgen Event vor widrigem Wetter effektiv schützt. Ist dieses nicht gegeben, ist die Firma Bestgen Event nicht verpflichtet den Auftrag durchzuführen und ist nicht haftbar zu machen.

Beim Einsatz von elektronischen Geräten (Veranstaltungstechnik und Gastroequipment) hat der Veranstalter die Energiebeschaffenheiten zu stellen. Die Firma Bestgen Event benötigt einen VDE-gerechten Stromanschluss, min. 230V-16 A Wechselstrom. Kabelwege müssen vorher abgeklärt werden. Sollte dieses nicht gegeben sein, kann die Firma Bestgen Event Ihren Auftrag nicht durchführen und ist dadurch nicht haftbar zu machen.

Andere Gegebenheiten müssen vorher abgesprochen werden. Ein entsprechender Stromanschluss ist je nach Aufwand zu bemessen. Abweichungen müssen vorher abgesprochen werden.

Bei Benutzung einer Nebelmaschine in geschlossenen Räumen hat der Veranstalter Sorge zu tragen, dass die örtlichen Rauch- und Brandschutzanlagen dementsprechend deaktiviert werden. Siehe auch §8 Absatz 4. (Haftung)

Wird ein Paket gewünscht, welches eine Nebelmaschine, Pyro, Konfetti, Seifenblasen oder Ähnliches beinhaltet, so bestätigt der Auftraggeber durch seine Unterschrift im Angebot, dass er die Genehmigung der Location schriftlich bekommen hat.

§2.1 Liefer- & Abholbedingungen

Unsere angebotenen Preise sind immer reine Abholpreise.
In unseren Transportkosten ist die Anlieferung ebenerdig bis zur Bordsteinkante enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Berechnung etwaiger Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge erst nach endgültiger Festsetzung der Liefer- & Abholtermine erfolgen kann.

Die mitgelieferten Transportsysteme und Schutzmaterialien bleiben vor Ort und müssen sicher und trocken gelagert werden.
Bei Rückgabe ist das Mietmaterial in gleicher Weise entsprechend der Anlieferung gestapelt und sortiert zurückzugeben.
Ein evtl. gewünschtes Vertragen oder Abpacken des Mietmaterials führt zu Mehrkosten.


§3 Rücktritt / Kündigung des Vertrages

Ein Rücktritt des Vertrages ist unzulässig, wenn der Kunde einen günstigeren Auftragnehmer gefunden hat.

Die Firma Bestgen Event setzt eine angemessene Frist fest, je nach Zwischenzeit der Auftragsstellung und des Veranstaltungstermines, in der der Auftragnehmer ohne jegliche Zahlung vom Vertrag zurücktreten kann. Dieser Rücktrittszeitraum und die Höhe der Schadensersatzleistungen bei Überschreitung der Frist werden in der schriftlichen Auftragsbestätigung/ Vertrag festgelegt. Sollte der Auftraggeber am Veranstaltungstag den Vertrag kündigen wollen, so kann die Firma Bestgen Event auf Einhaltung des Vertrages bestehen oder auf die volle Zahlung der Auftragssumme.

Wird keine Frist innerhalb des Vertrages festgesetzt, gilt der gesetzlich vorgeschriebene Fristzeitraum von 30 Tagen. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn die jeweilige Leistung ausgeführt wurde.


§3.1 Stornierung

Bei kundenseitiger, kurzfristiger Stornierung behält sich Bestgen Event vor, folgende Pauschalen in Rechnung zu stellen:

Stornierung ab 30 Tagen vor dem Veranstaltungstag: 75 % des Auftragswertes

Stornierung am Veranstaltungstag: 100 % des Auftragswertes

Wir behalten uns vor, nachweislich getätigte Aufwendungen zusätzlich zu berechnen.


§4 Höhere Gewalt

Sollte die Firma Bestgen Event durch den Einfluss höherer Gewalt nicht in der Lage sein, Ihren Auftrag auszuführen, so kann sie dafür nicht haftbar gemacht werden. Höhere Gewalt definiert sich zum Beispiel durch Stromausfall, Unwetter, Blitzschäden, Ausfall durch Unfälle, etc … bei gesundheitlichem Ausfall ist ein geeigneter Ersatz zu stellen.

Sollte der Auftraggeber durch Einfluss höherer Gewalt (schlecht Wetter, Feuer, etc … seine Veranstaltung nicht durchführen können, so kann dieser nicht haftbar gemacht werden. Ein Ersatztermin sollte, nach Möglichkeit, gestellt werden.


§5 GEMA / KSK 

Alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallenden Abgaben insbesondere Wort- und Musikgebühren sowie Abgaben an die Künstlersozialkasse trägt der Veranstalter selbstschuldnerisch.

Der Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, die Veranstaltung ggf. bei der GEMA und sonstigen für die Durchführung relevanten Stellen anzumelden. Bei Nichtanmeldung oder Zahlung übernimmt die Firma Bestgen Event keine Haftung.

Die GEMA-Gebühren entfallen bei der Durchführung einer privaten und geschlossenen Veranstaltung. Diese muss besonders gekennzeichnet werden und darf für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich sein. Ferner müssen die einzelnen Personen in einer engen wechselseitigen Beziehung zueinander stehen, damit die Veranstaltung als privat bezeichnet werden kann. (Quelle: www.gema.de)

Ferner arbeiten die DJs der Firma Bestgen Event teilweise mit gebrannten Tonträgern (Sicherheitskopien von Vinyl oder div. Samplern) & MP3 via Notebooks.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dieses der GEMA zu melden und den entsprechend üblichen Vervielfältigungszuschlag zu zahlen. Die Firma Bestgen Event übernimmt keine Haftung bei Nichtanmeldung oder Nichtzahlung des Zuschlages.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen sind vom Auftraggeber zu tragen.


§6 Zahlungsbedingungen / Rechnungen

Die Höhe der Gage wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung/ Vertrag bekannt gegeben.

Der Gesamt-Preis versteht sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Zahlung erfolgt ‚auf Rechnung’. Es sei denn, die Firma Bestgen Event vereinbart schriftlich eine andere Zahlungsvariante wie z. B. Barzahlung, Vorkasse, etc.

Bei ‚Rechnung’ gilt: „zahlbar sofort ohne Abzug“. Die Zahlungsmethode wird auf der jeweiligen Rechnung angegeben.

Soweit nicht anders angegeben, entspricht das Rechnungsdatum dem Leistungsdatum.


§7 Getränke Service

Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.

Leergut: Paletten, Kisten, Mehrweg-Flaschen, Fässer, usw. (Mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise bzw. Als Sachdarlehen überlassen. Für Mehrweg-Flaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet. 

Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflasche(n) nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem zweiten Monat ab Lieferungsdatum wird handelsübliche Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 24 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflasche(n) nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet. 


§8 Haftung

Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für den Neuwert des eingesetzten Materials.

Die Firma Bestgen Event übernimmt keine Haftung für die ihr zugewiesene Räumlichkeit, Bühne, Tribüne oder sonstige Ortschaften, in der / auf der die Veranstaltung stattfinden soll. Ferner hat die Firma Bestgen Event das Recht den Auftrag nicht durchzuführen, wenn offensichtliche Mängel der Art und Beschaffenheit der Bühne, etc … besteht, die das eigene leibliche Wohl / Leben und das leibliche Wohl/ Leben der Gäste bedrohen oder schädigen können.

Die Firma Bestgen Event haftet nicht für Veranstaltungsausfälle, die bedingt durch Sachbeschädigung seitens der Gäste (Flüssigkeiten, Stromtrennung, etc. und des Veranstalters (Überspannung, keine reinen Stromphasen, Gebäudemängel, etc …) entstehen können.
Bei öffentlichen bzw. Open-Air Veranstaltungen stellt der Auftraggeber einen geeigneten Sicherheits-Dienst / Nachtwache zum Schutz der Technik und Equipment gegen Diebstahl und Vandalismus.

Sollte die Technik durch ein unsicheres Stromnetz, also durch Stromausfälle, beschädigt werden, haftet der Veranstalter für aufkommende Reparaturen und Schäden. Dieses ist dann mit einer detaillierten Rechnung zu belegen. Wir erwarten bei einem Veranstalter eine Haftpflichtversicherung.

Der Auftraggeber/ Veranstalter oder Verpächter der Räumlichkeit haftet grundsätzlich für Polizei und Feuerwehreinsätze. Die Firma Bestgen Event ist daher nicht in Haftung zu nehmen.

Die oben genannten Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen der Firma Bestgen Event und diesen Personen begründet werden.

Im Falle einer Erkrankung des gebuchten DJ und einer damit verbundenen Absage des Gastspiels stehen dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche gegen die Firma Bestgen Event zu. Die Erkrankung ist auf Wunsch des Vertragspartners innerhalb einer Woche durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Das ärztliche Attest muss am selben Tag der Veranstaltung von dem Auftraggeber angefordert werden. Danach erlischt der Pflichtnachweis eines ärztlichen Attestes. Die Firma Bestgen Event bemüht sich selbstverständlich einen Ersatz zu stellen.


§9 Servicepersonal

Anfallende Fahrtkosten pro Servicekraft können erst nach endgültiger Einsatzplanung berechnet werden. Fahrtkosten werden pro Kilometer mit 0,45€ berechnet.
Die Abrechnung erfolgt nach tats. geleisteten Stunden, wenn nicht anders angeboten. Wir behalten uns Preisanpassungen nach
MiLoG vor. Bei Servicekräften, sowie Thekenpersonal gilt eine Mindestbuchung von 6 Stunden.
Ab 22:00 Uhr gilt zusätzlich ein Nachtzuschlag in Höhe von 25 % auf die dann geleisteten Stunden.
Die Reduzierung des Teams erfolgt gestaffelt nach Gästeaufkommen. Die maximale Einsatzdauer pro Person beträgt 12 Stunden.
Die finale Einsatzdauer ergibt sich nach Rücksprache am Eventtag.

Sollte ein längerer Einsatz als die vorgesehene Maximaldauer erforderlich sein, bitten wir um rechtzeitige Abstimmung mit der Projektleitung vor Ort. In diesem Fall behalten wir uns vor, je nach Verfügbarkeit und Aufwand einen individuellen Verlängerungszuschlag anzusetzen oder zusätzliches Personal bereitzustellen. 


§10 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.


§11 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.


§12 Datenschutz

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Die Firma Bestgen Event verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich nur für die Erfüllung der von Ihnen gebuchten Dienstleistung. Eine Auskunftserteilung nach §15 DSG-VO und eine Löschung nach §17 DSG-VO können Sie jederzeit verlangen. Dieses hat auf schriftlichen Wege zu erfolgen.


§13 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.


§14 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Werne
Bestgen Event GmbH
Geschäftsführer: Daniel Bestgen & Marvin Möllmann


Stand: 05.04.2026

Kontaktperson
Daniel Bestgen
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