Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Bestgen Event, Inh. Daniel Bestgen

§1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma Bestgen Event und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas Anderes vereinbart worden.

Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Fax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma Bestgen Event erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind und / oder ein Auftrag erteilt wurde.


§2 Lieferung & Leistung

Nach Bestätigung des Angebotes, ausschließlich schriftlich, wird der Auftrag von der Bestgen Event schriftlich bestätigt und ausgeführt. Dem Auftraggeber, sowie der Firma Bestgen Event müssen Abläufe, Orte, Uhrzeiten und Leistungen bekannt sein.

Bei Open-Air Veranstaltungen muss eine Überdachungsmöglichkeit geschaffen werden, die die Technik der Firma Bestgen Event vor widrigem Wetter effektiv schützt. Ist dieses nicht gegeben, ist die Firma Bestgen Event nicht verpflichtet den Auftrag durchzuführen und ist nicht haftbar zu machen.

Der Veranstalter hat die Energiebeschaffenheiten zu stellen. Die Firma Bestgen Event benötigt einen VDE-gerechten Stromanschluss, min. 230V-16 A Wechselstrom. Kabelwege müssen vorher abgeklärt werden. Sollte dieses nicht gegeben sein, kann die Firma Bestgen Event Ihren Auftrag nicht durchführen und ist dadurch nicht haftbar zu machen.

Andere Gegebenheiten müssen vorher abgesprochen werden. Ein entsprechender Stromanschluss ist je nach Aufwand zu bemessen. Abweichungen müssen vorher abgesprochen werden.

Bei Benutzung einer Nebelmaschine in geschlossenen Räumen hat der Veranstalter Sorge zu tragen, dass die örtlichen Rauch- und Brandschutzanlagen dementsprechend deaktiviert werden. Siehe auch §7 Absatz 4. (Haftung)

Wird ein Paket gewünscht, welches eine Nebelmaschine, Pyro, Konfetti, Seifenblasen oder Ähnliches beinhaltet, so bestätigt der Auftraggeber durch seine Unterschrift im Angebot, dass er die Genehmigung der Location schriftlich bekommen hat.


§3 Rücktritt / Kündigung des Vertrages

Ein Rücktritt des Vertrages ist unzulässig, wenn der Kunde einen günstigeren Auftragnehmer gefunden hat.

Die Firma Bestgen Event setzt eine angemessene Frist fest, je nach Zwischenzeit der Auftragsstellung und des Veranstaltungstermines, in der der Auftragnehmer ohne jegliche Zahlung vom Vertrag zurücktreten kann. Dieser Rücktrittszeitraum und die Höhe der Schadensersatzleistungen bei Überschreitung der Frist werden in der schriftlichen Auftragsbestätigung/ Vertrag festgelegt. Sollte der Auftraggeber am Veranstaltungstag den Vertrag kündigen wollen, so kann die Firma Bestgen Event auf Einhaltung des Vertrages bestehen oder auf die volle Zahlung der Gage.

Wird keine Frist innerhalb des Vertrages festgesetzt, gilt der gesetzlich vorgeschriebene Fristzeitraum von 30 Tagen. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn die jeweilige Leistung ausgeführt wurde.


§3.1 Stornierung

Bei kundenseitiger, kurzfristiger Stornierung behält sich Bestgen Event vor, folgende Pauschalen in Rechnung zu stellen:

Stornierung ab 30 Tagen vor dem Veranstaltungstag: 75 % des Auftragswertes

Stornierung am Veranstaltungstag: 100 % des Auftragswertes

Wir behalten uns vor, nachweislich getätigte Aufwendungen zusätzlich zu berechnen.


§4 Höhere Gewalt

Sollte die Firma Bestgen Event durch den Einfluss höherer Gewalt nicht in der Lage sein, Ihren Auftrag auszuführen, so kann sie dafür nicht haftbar gemacht werden. Höhere Gewalt definiert sich zum Beispiel durch Stromausfall, Unwetter, Blitzschäden, Ausfall durch Unfälle, etc … bei gesundheitlichem Ausfall ist ein geeigneter Ersatz zu stellen.

Sollte der Auftraggeber durch Einfluss höherer Gewalt (schlecht Wetter, Feuer, etc … seine Veranstaltung nicht durchführen können, so kann dieser nicht haftbar gemacht werden. Ein Ersatztermin sollte, nach Möglichkeit, gestellt werden.


§5 GEMA / KSK 

Die GEMA-Gebühr wird grundsätzlich vom Auftraggeber/ Veranstalter oder dem Verpächter der Veranstaltungsörtlichkeit getragen. Bei Nichtanmeldung oder Zahlung übernimmt die Firma Bestgen Event keine Haftung.

Die GEMA-Gebühren entfallen bei der Durchführung einer privaten und geschlossenen Veranstaltung. Diese muss besonders gekennzeichnet werden und darf für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich sein. Ferner müssen die einzelnen Personen in einer engen wechselseitigen Beziehung zueinander stehen, damit die Veranstaltung als privat bezeichnet werden kann. (Quelle: www.gema.de)

Ferner arbeiten die DJs der Firma Bestgen Event teilweise mit gebrannten Tonträgern (Sicherheitskopien von Vinyl oder div. Samplern) & MP3 via Notebooks.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dieses der GEMA zu melden und den entsprechend üblichen Vervielfältigungszuschlag zu zahlen. Die Firma Bestgen Event übernimmt keine Haftung bei Nichtanmeldung oder Nichtzahlung des Zuschlages.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen sind vom Auftraggeber zu tragen.


§6 Zahlungsbedingungen / Rechnungen

Die Höhe der Gage wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung/ Vertrag bekannt gegeben.

Der Gesamt-Preis versteht sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Zahlung erfolgt ‚auf Rechnung’. Es sei denn, die Firma Bestgen Event vereinbart schriftlich eine andere Zahlungsvariante wie z. B. Barzahlung, Vorkasse, etc.

Bei ‚Rechnung’ gilt: „zahlbar sofort ohne Abzug“. Die Zahlungsmethode wird auf der jeweiligen Rechnung angegeben.

Soweit nicht anders angegeben, entspricht das Rechnungsdatum dem Leistungsdatum.


§7 Haftung

Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für den Neuwert des eingesetzten Materials.

Die Firma Bestgen Event übernimmt keine Haftung für die ihr zugewiesene Räumlichkeit, Bühne, Tribüne oder sonstige Ortschaften, in der / auf der die Veranstaltung stattfinden soll. Ferner hat die Firma Bestgen Event das Recht den Auftrag nicht durchzuführen, wenn offensichtliche Mängel der Art und Beschaffenheit der Bühne, etc … besteht, die das eigene leibliche Wohl / Leben und das leibliche Wohl/ Leben der Gäste bedrohen oder schädigen können.

Die Firma Bestgen Event haftet nicht für Veranstaltungsausfälle, die bedingt durch Sachbeschädigung seitens der Gäste (Flüssigkeiten, Stromtrennung, etc. und des Veranstalters (Überspannung, keine reinen Stromphasen, Gebäudemängel, etc …) entstehen können.

Sollte die Technik durch ein unsicheres Stromnetz, also durch Stromausfälle, beschädigt werden, haftet der Veranstalter für aufkommende Reparaturen und Schäden. Dieses ist dann mit einer detaillierten Rechnung zu belegen. Wir erwarten bei einem Veranstalter eine Haftpflichtversicherung.

Der Auftraggeber/ Veranstalter oder Verpächter der Räumlichkeit haftet grundsätzlich für Polizei und Feuerwehreinsätze. Die Firma Bestgen Event ist daher nicht in Haftung zu nehmen.

Die oben genannten Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen der Firma Bestgen Event und diesen Personen begründet werden.

Im Falle einer Erkrankung des gebuchten DJ und einer damit verbundenen Absage des Gastspiels stehen dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche gegen die Firma Bestgen Event zu. Die Erkrankung ist auf Wunsch des Vertragspartners innerhalb einer Woche durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Das ärztliche Attest muss am selben Tag der Veranstaltung von dem Auftraggeber angefordert werden. Danach erlischt der Pflichtnachweis eines ärztlichen Attestes. Die Firma Bestgen Event bemüht sich selbstverständlich einen Ersatz zu stellen.


§8 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.


§9 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.


§10 Datenschutz

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Die Firma Bestgen Event verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich nur für die Erfüllung der von Ihnen gebuchten Dienstleistung. Eine Auskunftserteilung nach §15 DSG-VO und eine Löschung nach §17 DSG-VO können Sie jederzeit verlangen. Dieses hat auf schriftlichen Wege zu erfolgen.


§11 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.


§12 Gerichtsstand und Steuernummer

Gerichtsstand ist Witten
USt-IdNr.: DE311516520
Bestgen Events & Entertainment
Inhaber: Daniel Bestgen


Stand: 01.01.2020

Kontaktperson
Daniel Bestgen
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